Allgemeines:
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wir üblicherweise eine Betriebszeit von mindestens 20 Jahren angenommen. Das ist eine lange Zeit und in bestimmten Fällen können die Photovoltaik-Anlagen nicht über den gesamten Zeitraum an einem Standort betrieben werden. Häufig gibt es hierfür technische Gründe wie statische Probleme, Einsturzgefahr der Gebäude / Dachflächen, Gebäudezerstörung (z.B. durch Brand). Häufig kann eine Photovoltaik-Anlage dann nicht mehr an einem Standort betrieben werden und muss demontiert werden, obwohl der Anspruch auf die gesetzliche Einspeisevergütung weiter besteht. In diesem Fall kommt auch der Umzug von Photovoltaik-Analgen in Betracht, denn auch die Einspeisevergütung kann mit "umgezogen" werden.
Unser Angebot:
Wir unterstützen Anlagenbetreiber in derartigen Sondersituationen mit zwei Angeboten:
Was sind die Voraussetzungen:
Um unser Angebot zu nutzen, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:
Wie es funktioniert:
Füllen Sie dieses Formular aus und senden uns dieses per Post, E-Mail oder Fax zu. Wir melden uns dann bei Ihnen, um alles weitere zu besprechen und Ihnen ein Angebot zu unterbreiten.
Bei Fragen können Sie sich natürlich auch hier jederzeit direkt an uns wenden.
Haben Sie Interesse an der Zusammenarbeit oder Fragen zu unserem Angebot? Dann kontaktieren Sie uns hier. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.